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BGH, 28.02.1966 - III ZR 194/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Übertragung eines Vermächtnisses - Wirksamkeit eines Testaments
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55
Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 28.02.1966 - III ZR 194/63
Der Anteil eines Gesellschafters an einer offenen Handelsgesellschaft ist grundsätzlich unübertragbar und unveräußerlich (BGHZ 22, 186, 191) [BGH 22.11.1956 - II ZR 222/55] , d.h. ohne Nachfolgeklausel tritt die Erbengemeinschaft beim Tode eines Gesellschafters in eine Liquidationsgesellschaft ein (…Baumbach-Duden HGB 16. Aufl. zu § 131 Anm. 5;… Kipp-Coing a.a.O.).